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Notfallvorsorgeplanung - Der Apella Notfallordner
DER WERT EINER WIRKSAMEN NOTFALLVORSORGEPLANUNG
mit dem Apella Notfallordner ist durch kein Geld der Welt zu ersetzen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Trauerfallvorsorge
– Die unterschätzten Risiken
In Deutschland haben rund 90 % der Bevölkerung keine ausreichenden Vorkehrungen für Notfälle getroffen. Fehlende Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können in schweren Krankheitsfällen oder nach Unfällen zu erheblichen Problemen führen – für Betroffene wie auch für ihre Angehörigen.
Vorsorgevollmacht – Wer entscheidet im Ernstfall?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Ehepartner oder nahe Angehörige automatisch Entscheidungen für Geschäftsunfähige treffen können. Tatsächlich kann das nur durch eine gerichtliche Betreuung oder eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht geschehen. Ohne diese Vollmacht setzt der Staat einen Betreuer ein, der nicht zwingend aus der Familie stammt.
Patientenverfügung – Selbstbestimmung sichern
Mit einer Patientenverfügung können Menschen im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Notfall wünschen oder ablehnen. Sie ist für Ärzte verbindlich, wenn sie eindeutig und schriftlich verfasst wurde. Dennoch fehlt sie in vielen Haushalten, was im Ernstfall bedeutet, dass Ärzte oder Gerichte über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden.
Trauerfallvorsorge – Wer trägt die Kosten?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Bestattungskosten betragen laut Stiftung Warentest durchschnittlich ...
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